Folgende Krafträder mit unterschiedlichen Sitzhöhen
stehen
zur Verfügung!
Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/H
Leistung über 15 kW
Mindestalter:
-ab 24 Jahre (Direkteinstig)
-ab 21 Jahre (3-rädrige Kfz mit mehr als 15 kW)
-ab 20 Jahre (nur bei 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 mit Ausbildung u. prakt. Prüfung)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Beleuchtungsfahrt: 3
Theorie: Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung